Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst ganz allgemein Ansprüche aus dem Zivilrecht, welche zwischen Privatpersonen, zwischen Verbrauchern und Unternehmern oder zwischen Unternehmern selbst entstehen. Hierzu zählen im Wesentlichen Kaufverträge, Dienstverträge und Werkverträge. Streitigkeiten in diesem Rechtsgebiet enstehen schnell, sei es ein mangelbehafterer Kaufgegenstand, eine zu hohe Handyrechnung, ein aufgedrängter Vertrag per Telefon oder eine falsch verschraubte Einbauküche. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten und setzen Ansprüche gezielt und zügig durch.
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