Zwangsvollstreckung

Im Rechtsgebiet der Zwangsvollstreckung bietet die Zivilprozessordnung zahlreiche Möglichkeiten zur Durchsetzung titulierter Ansprüche mittels staatlichen Zwangs. Hierzu zählt beispielsweise die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, die Pfändung von Ansprüchen Ihres Schuldners gegenüber Dritten sowie der Zugriff auf Grundeigentum im Wege der
Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung. Wir bieten Ihnen bei solchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Unterstützung und setzen Ihre titulierte Forderung mit Nachdruck durch. Besteht gegen Sie selbst eine titulierte Forderung, bieten wir ebenfalls unsere anwaltliche Unterstützung zum Beispiel für Maßnahmen des Vollstreckungsschutzes an. Oftmals lässt sich mit den Gläubigern eine gütliche Einigung oder Ratenzahlungsvereinbarung erzielen.
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